I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der FOURSIDE Hotels BS GmbH (im Folgenden „FOURSIDE") zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. FOURSIDE steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde FOURSIDE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist FOURSIDE berechtigt, den Kunden in ein adäquates Hotel umzubuchen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über FOURSIDE beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von FOURSIDE verauslagt werden.
- Rechnungen von FOURSIDE sind ohne Nennung eines Fälligkeitsdatums ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind die Bettensteuer sowie lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- FOURSIDE ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von FOURSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt FOURSIDE zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen von FOURSIDE erhöht.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und / oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
- FOURSIDE ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III.6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt FOURSIDE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält FOURSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. FOURSIDE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann FOURSIDE den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Die Regelungen unter Ziffer IV.3. gelten für Halb- und Vollpensionsarrangements entsprechend mit der Maßgabe, dass vom Kunden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen sind, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen vereinbart haben. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine gemäß Ziffer III.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2. vorliegt.
4. Der berechtigte Rücktritt von FOURSIDE begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer FOURSIDE spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach ist FOURSIDE berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen und ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass FOURSIDE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet FOURSIDE dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. FOURSIDE empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes; die Zimmersafes gewährleisten keine risikofreie Verwahrung. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von insgesamt mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von insgesamt mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit FOURSIDE.
- Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. FOURSIDE haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
VII.7. Sätze 1-4.
- FOURSIDE verfügt über keine eigenen Stellplätze für Kunden. Durch das auch vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FOURSIDE nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. FOURSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. FOURSIDE haftet für Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
VIII. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort von FOURSIDE.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der FOURSIDE Hotels BS GmbH (im folgenden „FOURSIDE") zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FOURSIDE.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Buchung der Veranstaltung wird in Textform bestätigt.
- Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von FOURSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von FOURSIDE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen von FOURSIDE ohne Nennung eines Fälligkeitsdatums sind ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist FOURSIDE berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform erfolgen. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE in Textform ausübt.
- Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist FOURSIDE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
- Wurde eine Tagungs- oder Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist FOURSIDE berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungs- oder Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 4 und / oder Nr. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von FOURSIDE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss FOURSIDE spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von FOURSIDE in Textform.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von FOURSIDE bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist FOURSIDE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt FOURSIDE diesen Abweichungen zu, so kann FOURSIDE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, FOURSIDE trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem FOURSIDE. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Soweit FOURSIDE für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt FOURSIDE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von FOURSIDE bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von FOURSIDE gehen zu Lasten des Kunden, soweit FOURSIDE diese nicht zu vertreten hat. FOURSIDE ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung von FOURSIDE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann FOURSIDE eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von FOURSIDE ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an von FOURSIDE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit FOURSIDE diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. HAFTUNG DES HOTELS/ VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. FOURSIDE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FOURSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. FOURSIDE ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist FOURSIDE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit FOURSIDE abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf FOURSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden ohne vorherige Ankündigung vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann FOURSIDE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantier für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder de schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht Autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort von FOURSIDE.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der FOURSIDE Hotel Trier GmbH (im Folgenden „FOURSIDE") zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. FOURSIDE steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde FOURSIDE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist FOURSIDE berechtigt, den Kunden in ein adäquates Hotel umzubuchen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über FOURSIDE beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von FOURSIDE verauslagt werden.
- Rechnungen von FOURSIDE sind ohne Nennung eines Fälligkeitsdatums ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind die Bettensteuer sowie lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- FOURSIDE ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von FOURSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt FOURSIDE zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen von FOURSIDE erhöht.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und / oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
- FOURSIDE ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III.6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt FOURSIDE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält FOURSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. FOURSIDE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann FOURSIDE den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Die Regelungen unter Ziffer IV.3. gelten für Halb- und Vollpensionsarrangements entsprechend mit der Maßgabe, dass vom Kunden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen sind, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen vereinbart haben. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine gemäß Ziffer III.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2. vorliegt.
4. Der berechtigte Rücktritt von FOURSIDE begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer FOURSIDE spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach ist FOURSIDE berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen und ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass FOURSIDE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet FOURSIDE dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. FOURSIDE empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes; die Zimmersafes gewährleisten keine risikofreie Verwahrung. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von insgesamt mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von insgesamt mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit FOURSIDE.
- Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. FOURSIDE haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
VII.7. Sätze 1-4.
- FOURSIDE verfügt über keine eigenen Stellplätze für Kunden. Durch das auch vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FOURSIDE nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. FOURSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. FOURSIDE haftet für Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
VIII. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort von FOURSIDE.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der FOURSIDE Hotel Trier GmbH (im folgenden „FOURSIDE") zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FOURSIDE.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Buchung der Veranstaltung wird in Textform bestätigt.
- Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von FOURSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von FOURSIDE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen von FOURSIDE ohne Nennung eines Fälligkeitsdatums sind ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist FOURSIDE berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform erfolgen. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE in Textform ausübt.
- Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist FOURSIDE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
- Wurde eine Tagungs- oder Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist FOURSIDE berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungs- oder Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 4 und / oder Nr. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von FOURSIDE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss FOURSIDE spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von FOURSIDE in Textform.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von FOURSIDE bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist FOURSIDE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt FOURSIDE diesen Abweichungen zu, so kann FOURSIDE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, FOURSIDE trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem FOURSIDE. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Soweit FOURSIDE für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt FOURSIDE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von FOURSIDE bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von FOURSIDE gehen zu Lasten des Kunden, soweit FOURSIDE diese nicht zu vertreten hat. FOURSIDE ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung von FOURSIDE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann FOURSIDE eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von FOURSIDE ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an von FOURSIDE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit FOURSIDE diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. HAFTUNG DES HOTELS/ VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. FOURSIDE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FOURSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. FOURSIDE ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist FOURSIDE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit FOURSIDE abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf FOURSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden ohne vorherige Ankündigung vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann FOURSIDE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantier für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder de schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht Autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort von FOURSIDE.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der FOURSIDE Hotel V.C.C. GmbH (im Folgenden „FOURSIDE") zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
- Alle angegebenen personenbezogenen Daten dürfen durch FOURSIDE, der Centro Hotel Management GmbH, deren verbundenen Unternehmen sowie von diesen beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung des geschlossenen Beherbergungsvertrags in den Systemen der FOURSIDE Hotels erhoben, gespeichert und genutzt werden.
- Für alle nicht in diesen AGB geregelten Bestimmungen finden ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH idgF) Anwendung.
II. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. FOURSIDE steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde FOURSIDE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des §1 KSchG verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist FOURSIDE berechtigt, den Kunden in ein adäquates Hotel umzubuchen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über FOURSIDE beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von FOURSIDE verauslagt werden.
- Rechnungen von FOURSIDE sind ohne Fälligkeitsdatum ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- FOURSIDE ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von FOURSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt FOURSIDE zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von FOURSIDE erhöht.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und/oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
- FOURSIDE ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III. 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN ( ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt FOURSIDE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält FOURSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. FOURSIDE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann FOURSIDE den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Die Regelungen unter Ziffer IV.3. gelten für Halb- und Vollpensionsarrangements entsprechend mit der Maßgabe, dass vom Kunden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen sind, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen vereinbart haben. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine gemäß Ziffer III. 6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2. vorliegt.
4. Der berechtigte Rücktritt von FOURSIDE begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer FOURSIDE spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann FOURSIDE aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass FOURSIDE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet FOURSIDE dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. FOURSIDE empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes; die Zimmersafes gewährleisten keine risikofreie Verwahrung. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von insgesamt mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von insgesamt mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit FOURSIDE.
- Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. FOURSIDE haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden ZifferVII.7. Sätze 1-4.
- FOURSIDE verfügt über eigene Stellplätze für Kunden. Durch das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FOURSIDE nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. FOURSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. FOURSIDE haftet für Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
VIII. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. DATENSCHUTZ
FOURSIDE nimmt den Schutz personenbezogener Daten sowie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) sehr ernst. Die Datenschutzerklärung von FOURSIDE kann unter https://www.fourside-hotels.com/fr/datenschutz.html eingesehen werden.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot bedarf der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllung- und Zahlungsort ist Wien.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Wien, innere Stadt.
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der FOURSIDE Hotel V.C.C. GmbH (im folgenden „FOURSIDE") zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FOURSIDE.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Alle angegebenen personenbezogenen Daten dürfen durch FOURSIDE, der Centro Hotel Management GmbH, deren verbundenen Unternehmen sowie von diesen beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags in den Systemen der FOURSIDE Hotels erhoben, gespeichert und genutzt werden.
- Für alle nicht in diesen AGB geregelten Bestimmungen finden ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH idgF) Anwendung.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Buchung der Veranstaltung wird in Textform bestätigt.
- Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von FOURSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von FOURSIDE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen von FOURSIDE ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist FOURSIDE berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform erfolgen. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE in Textform ausübt.
- Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist FOURSIDE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
- Wurde eine Tagungs- oder Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist FOURSIDE berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungs- oder Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 4 und / oder Nr. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von FOURSIDE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss FOURSIDE spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von FOURSIDE in Textform.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von FOURSIDE bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist FOURSIDE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt FOURSIDE diesen Abweichungen zu, so kann FOURSIDE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, FOURSIDE trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem FOURSIDE. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Soweit FOURSIDE für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt FOURSIDE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von FOURSIDE bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von FOURSIDE gehen zu Lasten des Kunden, soweit FOURSIDE diese nicht zu vertreten hat. FOURSIDE ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung von FOURSIDE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann FOURSIDE eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von FOURSIDE ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an von FOURSIDE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit FOURSIDE diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. HAFTUNG DES HOTELS / VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. FOURSIDE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FOURSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. FOURSIDE ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist FOURSIDE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit FOURSIDE abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf FOURSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden ohne vorherige Ankündigung vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann FOURSIDE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder de schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht Autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. DATENSCHUTZ
FOURSIDE nimmt den Schutz personenbezogener Daten sowie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) sehr ernst. Die Datenschutzerklärung von FOURSIDE kann unter https://www.fourside-hotels.com/fr/datenschutz.html eingesehen werden.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot bedarf der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Wien, innere Stadt.
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der FOURSIDE Hotel & Suites GmbH (im Folgenden „FOURSIDE") zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
- Alle angegebenen personenbezogenen Daten dürfen durch FOURSIDE, der Centro Hotel Management GmbH, deren verbundenen Unternehmen sowie von diesen beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung des geschlossenen Beherbergungsvertrags in den Systemen der FOURSIDE Hotels erhoben, gespeichert und genutzt werden.
- Für alle nicht in diesen AGB geregelten Bestimmungen finden ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH idgF) Anwendung.
II. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. FOURSIDE steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde FOURSIDE gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des §1 KSchG verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist FOURSIDE berechtigt, den Kunden in ein adäquates Hotel umzubuchen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über FOURSIDE beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von FOURSIDE verauslagt werden.
- Rechnungen von FOURSIDE sind ohne Fälligkeitsdatum ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- FOURSIDE ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von FOURSIDE oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt FOURSIDE zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von FOURSIDE erhöht.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und/oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
- FOURSIDE ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III. 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN ( ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt FOURSIDE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält FOURSIDE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. FOURSIDE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann FOURSIDE den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Die Regelungen unter Ziffer IV.3. gelten für Halb- und Vollpensionsarrangements entsprechend mit der Maßgabe, dass vom Kunden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen sind, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen vereinbart haben. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
- Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine gemäß Ziffer III. 6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2. vorliegt.
4. Der berechtigte Rücktritt von FOURSIDE begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer FOURSIDE spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann FOURSIDE aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass FOURSIDE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet FOURSIDE dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. FOURSIDE empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes; die Zimmersafes gewährleisten keine risikofreie Verwahrung. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von insgesamt mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von insgesamt mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit FOURSIDE.
- Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. FOURSIDE haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden ZifferVII.7. Sätze 1-4.
- FOURSIDE verfügt über eigene Stellplätze für Kunden. Durch das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet FOURSIDE nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. FOURSIDE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. FOURSIDE haftet für Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.7. Sätze 1-4.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
VIII. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. DATENSCHUTZ
FOURSIDE nimmt den Schutz personenbezogener Daten sowie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) sehr ernst. Die Datenschutzerklärung von FOURSIDE kann unter https://www.fourside-hotels.com/fr/datenschutz.html eingesehen werden.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot bedarf der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllung- und Zahlungsort ist Wien.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Wien, innere Stadt.
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der FOURSIDE Hotel & Suites GmbH (im folgenden „FOURSIDE") zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von FOURSIDE.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von FOURSIDE in Textform, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Alle angegebenen personenbezogenen Daten dürfen durch FOURSIDE, der Centro Hotel Management GmbH, deren verbundenen Unternehmen sowie von diesen beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung des geschlossenen Vertrags in den Systemen der FOURSIDE Hotels erhoben, gespeichert und genutzt werden.
- Für alle nicht in diesen AGB geregelten Bestimmungen finden ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH idgF) Anwendung.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch FOURSIDE zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Buchung der Veranstaltung wird in Textform bestätigt.
- Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern FOURSIDE eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen FOURSIDE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- FOURSIDE ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von FOURSIDE zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von FOURSIDE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von FOURSIDE an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Rechnungen von FOURSIDE ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. FOURSIDE kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist FOURSIDE berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % geltend zu machen. FOURSIDE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- FOURSIDE ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist FOURSIDE berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von FOURSIDE aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
- Eine Stornierung des Kunden von dem mit FOURSIDE geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn FOURSIDE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform erfolgen. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen FOURSIDE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von FOURSIDE auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber FOURSIDE in Textform ausübt.
- Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist FOURSIDE berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
- Wurde eine Tagungs- oder Veranstaltungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist FOURSIDE berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungs- oder Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist FOURSIDE in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von FOURSIDE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 4 und / oder Nr. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von FOURSIDE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist FOURSIDE ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist FOURSIDE berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von FOURSIDE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
- FOURSIDE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von FOURSIDE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von FOURSIDE zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von FOURSIDE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss FOURSIDE spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von FOURSIDE in Textform.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird von FOURSIDE bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist FOURSIDE berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt FOURSIDE diesen Abweichungen zu, so kann FOURSIDE die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, FOURSIDE trifft ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem FOURSIDE. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Soweit FOURSIDE für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt FOURSIDE von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von FOURSIDE bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von FOURSIDE gehen zu Lasten des Kunden, soweit FOURSIDE diese nicht zu vertreten hat. FOURSIDE ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung von FOURSIDE berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann FOURSIDE eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von FOURSIDE ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an von FOURSIDE zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit FOURSIDE diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. HAFTUNG DES HOTELS / VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
- FOURSIDE haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FOURSIDE die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FOURSIDE beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FOURSIDE beruhen. Einer Pflichtverletzung von FOURSIDE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FOURSIDE auftreten, wird FOURSIDE bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FOURSIDE rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. FOURSIDE übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FOURSIDE. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. FOURSIDE ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist FOURSIDE berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit FOURSIDE abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf FOURSIDE die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden ohne vorherige Ankündigung vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann FOURSIDE für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografien, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von FOURSIDE einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer, Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.
- FOURSIDE kann nicht für die Nichtausführung oder de schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht Autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.
X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
- FOURSIDE kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. DATENSCHUTZ
FOURSIDE nimmt den Schutz personenbezogener Daten sowie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) sehr ernst. Die Datenschutzerklärung von FOURSIDE kann unter https://www.fourside-hotels.com/fr/datenschutz.html eingesehen werden.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot bedarf der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wien.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Wien, innere Stadt.
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.